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Einbrecher werden wieder aktiver – Fenster und Türen sichern

27.10.2022 Daniel Furrer, Bereichsleiter Technik & Betriebswirtschaft beim Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM)

Vermehrte Mobilität und Reisetätigkeit führen dazu, dass Einbrecher wieder öfter zuschlagen. Wie schützt man sein Haus gegen Einbrüche? Im zweiten Teil der Beitragsserie liegt das Augenmerk auf den Fenstern. So werden diese sicherer.

In der Ausgabe vom 1. Oktober haben wir über die Grundlagen eines ganzheitlichen und schutzzielorientierten Einbruchschutzes informiert und einen Einblick in die Klassierung von Bauteilen mit einem nachgewiesenen Einbruchwiderstand gegeben. In diesem zweiten Teil liegt das Augenmerk nun auf den Fenstern sowie auf möglichen Aufwertungen verschiedener bestehender Bauteile.

Einbruchhemmende Fenster

Grundsätzlich empfehlen Polizei und der Verein Sicheres Wohnen Schweiz (SWS), geprüfte und zertifizierte Fenster und Fenstertüren mit mindestens Anforderungsstufe RC 2 zu verbauen. Mittlerweile gibt es mehrere Anbieter, bei denen Produkte mit der Anforderung RC 3 erhältlich sind und somit auch höhere Kundenbedürfnisse abgedeckt werden können. Mit diesen beiden Klassen lassen sich wohl über 85 Prozent der heutigen Sicherheitsbedürfnisse im privaten Bereich befriedigen. Die Merkmale geprüfter Fenster werden in Abbildung 1 erklärt. 

Abbildung 1: Merkmale geprüfter Fenster

  1. Rundumlaufende Pilzkopf-Verriegelung, die manipulationsgeschützt ist.
  2. Abschliessbarer Fenstergriff mit Belastbarkeit 100 N, evtl. mit Bohrschutz im / auf dem Flügel.
  3. Ecklager (bei umlaufenden Pilzköpfen ohne Relevanz).
  4. Scherenlager (bei umlaufenden Pilzköpfen ohne Relevanz).
  5. Stulphebel für Standflügel, der manipulationsgeschützt ist.
  6. Verglasung und Glasanbindung (Glas in Glasfalz verklebt). BILD FFF

Nachrüsten bestehender Bauteile

Sollen Bauteile, seien dies Fenster oder Türen, nachgerüstet werden, bedarf es vorgängig einer sorgfältigen Prüfung, ob sich der Aufwand lohnt oder die geplante Nachrüstung zulässig ist.

  • Bei Bauteilen, die eine Leistungseigenschaft bezüglich Brandschutz aufweisen, z. B. Türen oder Fenster EI30 oder T30, sind Anpassungen immer mit dem Hersteller abzusprechen. Dieser ist auf der Brandschutzplakette im Rahmenfalz ersichtlich.
  • Der Allgemeinzustand des Bauteils sollte noch zeitgemäss und funktionstüchtig sein hinsichtlich Oberflächenbehandlung, Anschlüssen, Optik, Erfüllung der Nutzerbedürfnisse usw.
  • Bei Türen sollte der Türflügel gerade, massiv und verwindungsfrei sein.
  • Der Rahmen sollte aus Hartholz ausgeführt sein, im Idealfall lamelliert und keilgezinkt.

Es ist ratsam, zuerst abzuwägen, ob eine Nachrüstung oder ein Komplettersatz des Bauteils sinnvoller ist. Bei einer erfolgreichen Nachrüstung für mehr Einbruchsicherheit werden in der Regel die Leistungsmerkmale Wärmeschutz, Verformung, Schallschutz, Schlagregendichtigkeit und Luftdurchlässigkeit nicht oder lediglich geringfügig positiv beeinflusst.

Nachrüsten von Türen

Der Einbruchschutz für Türen lässt sich nachträglich deutlich verbessern, auch wenn ein nachgewiesener Einbruchwiderstand gemäss Widerstandsklassen nie erreicht werden kann. Damit die Tür möglichst sicher im Rahmen gehalten wird, eignen sich verschiedene Beschläge zur Nachrüstung – siehe Abbildung 2.

Abbildung 2: Nachrüsten von Türen

  1. Mehrpunktverschluss mit Sicherheitsschliessblechen / Schliessleiste.
  2. Schutzschild mit Bohrschutz oder Zylinderpanzerung.
  3. Bänder mit Stiftsicherung.
  4. Bandsicherungen, zur Reduktion der Falzluft. BILD VSSM

Nachrüsten von Fenstern

Was bei Türen gilt, kann auch für Fenster angewendet werden. Auch hier ist zuerst umfassend abzuklären, ob sich eine Nachrüstung lohnt oder ob allenfalls ein Ersatz ins Auge zu fassen ist. Ein nachgerüstetes Fenster wird in der Regel einem geprüften Element mit Prüfnachweis nie ebenbürtig sein. Für die Nachrüstung bieten sich verschiedene Möglichkeiten an – diese werden in Abbildungen 3 und 4 aufgezeigt.

Abbildungen 3 und 4: Nachrüsten von Fenstern

 

  1. Abschliessbarer Fenstergriff.
  2. Pilzkopf-Verschlusspunkte.
  3. Bandsicherungen.
  4. Aufgesetzter Zusatzverschluss in Stahl. BILDER VSSM

Sicherung weiterer Gebäudebauteile

Die Einbruchsicherheit eines Objekts bemisst sich immer am schwächsten Punkt bzw. Gebäudebauteil. Oftmals sind dies weniger beachtete Wege, durch die ein ungewollter Zutritt erfolgt:

  • Gitterroste lassen sich mit verschiedenen Systemen aus dem Beschlaghandel sichern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Gitterrost in jedem Fall selbst massiv genug ausgeführt sein muss.
  • Fensterläden und Rollläden lassen sich mit Sperrstangen, Sperrstangensicherungen oder anhand von Zusatzriegeln, die von der Innenseite her befestigt werden, sichern.

Sicheres Wohnen Schweiz

Unterstützung für Interessierte: Zertifizierte Sicherheitsberater sind auch in Ihrer Region tätig. Kostenlose Unterstützung erhalten Sie zudem vom Verein Sicheres Wohnen Schweiz (SWS). Der SWS ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, der mit dem Ziel gegründet wurde, Bürgerinnen und Bürger für die Bedeutung des Einbruchschutzes zu sensibilisieren und sie auf dem Weg zu sicherem Wohnen fachkundig zu begleiten. Der Verein wird von Dach- und Branchenorganisationen im Sicherheitsbereich, von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), von der Polizei und der Schweizerischen Kriminalprävention (SKP) getragen.

Auf der Website des Vereins Sicheres Wohnen Schweiz gelangen Sie an die Sicherheitsexperten Ihres Kantons. Lassen Sie an Ihrem Objekt eine Schwachstellenanalyse durchführen, um mit den richtigen Massnahmen das Einbruchrisiko entscheidend zu vermindern. Zudem finden Sie auch Anbieter von zertifizierten einbruchhemmenden Produkten (z. B. Fenster, Türen, Schlösser, Tresore, Einbruchmeldeanlagen uvm.): www.sicheres-wohnen-schweiz.ch