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Der schweizweite Betreibungsregisterauszug kommt!

15.07.2026 Brigitte Häberli Ständerätin Vizepräsidentin des HEV Schweiz

Ein schweizweiter Betreibungsregisterauszug war in den vergangenen Jahren immer wieder ein Thema im Parlament. 2024 wurde die Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) eröffnet. Inhalt dieser Revision war unter anderem, dass die Betreibungsämter verpflichtet werden sollten, vor der Erstellung der Betreibungsauskunft zu prüfen, ob die betreffende Person auch tatsächlich ihren Wohnsitz in diesem Betreibungskreis hat. Das hätte zwar eine Verbesserung dargestellt, aber das Grundproblem des heutigen Betreibungsregisterauszugs wäre damit nicht gelöst. Heute gibt ein Betreibungsregisterauszug nur Auskunft über Betreibungen in einem bestimmten Betreibungskreis. Bei einem Umzug in einen anderen Betreibungskreis werden die Betreibungen nicht übertragen; es wartet dort ein neuer, blütenreiner Auszug. Die Leidtragenden sind häufig Vermieter, denen im Fall der Zahlungsunfähigkeit oftmals ein aufwendiges Kündigungs- und allenfalls Ausweisungsverfahren bevorsteht. Besonders für Immobilieneigentümer ist also klar: Verlässlich ist nur ein Betreibungsregisterauszug, der schweizweit alle Betreibungen und Verlustscheine aufführt. Der HEV Schweiz fordert daher schon seit Langem eine schweizweite Lösung.

Heute gibt ein Betreibungsregisterauszug nur Auskunft über Betreibungen in einem bestimmten Betreibungskreis.

Parallel zur parlamentarischen Arbeit wurde 2023 die Arbeitsgruppe «BRA CH» ins Leben gerufen. Ihre Vision war es, zunächst eine Machbarkeitsstudie und dann konkrete Umsetzungsvorschläge eines schweizweiten Betreibungsregisterauszugs auszuarbeiten. Auch der HEV Schweiz als Interessenvertreter der Immobilieneigentümer – rund 80 Prozent der jährlich circa 1,5 bis 2 Millionen Betreibungsregisterauszüge werden im Zusammenhang mit einer Wohnungssuche beantragt – ist Teil der Arbeitsgruppe und beteiligt sich an der Ausarbeitung einer Lösung. Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe stiess im Parlament auf grosse Zustimmung, und die Räte beschlossen, das umfangreiche Thema einer schweizweiten Betreibungsregisterauskunft nicht auf die lange Bank zu schieben, sondern die Umsetzung direkt in die laufende Revision des SchKG mitaufzunehmen.

Nach der Klärung diverser technischer Herausforderungen und rechtlicher Fragestellungen haben nun in der vergangenen Sommersession beide Räte einstimmig und oppositionslos den Lösungsvorschlag der Arbeitsgruppe unterstützt und den schweizweiten Betreibungsregisterauszug gesetzlich verankert. Mit dieser Lösung behalten die aktuell rund 350 Betreibungsämter weiterhin die Hoheit und Zuständigkeit über die Daten, können aber in der ganzen Schweiz Daten anderer Betreibungsämter zu einer bestimmten Person abfragen. Auf dem Betreibungsregisterauszug erscheinen alle Betreibungen einer Person innerhalb der Schweiz. Wann die Umsetzung tatsächlich erfolgt, ist noch unklar. Über die Inkraftsetzung des revidierten Gesetzes bestimmt der Bundesrat. Nun müssen aber erstmal alle technisch erforderlichen Prozesse und Anpassungen vorgenommen werden und alle Betreibungsämter die notwendigen Digitalisierungen umsetzen. Aber aus politischer Sicht ist der Weg nun frei für einen schweizweiten Betreibungsregisterauszug, und wie so oft gilt: Was lange währt, wird endlich gut. 

Brigitte Häberli, Ständerätin, Vizepräsidentin des HEV Schweiz