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Weg mit der Liegenschaftensteuer!

28.05.2024

Die Zeit ist reif, die Liegenschaftensteuer und damit die ungerechte Doppelbesteuerung von Liegenschaften abzuschaffen. Jetzt ist der Grosse Rat am Zug.

Die Liegenschaftensteuer im Thurgau bedeutet, dass Wohneigentum wegen der Vermögenssteuer ungerechtfertigt doppelt besteuert wird. Das findet auch die Mehrheit der grossrätlichen Kommission, die der Abschaffung mit 10:3 Stimmen klar zugestimmt hat. Der Regierungsrat fand die Abschaffung zunächst «inhaltlich überzeugend». Doch dann machte er plötzlich einen Rückzieher wegen finanzpolitischer Bedenken. Die Kommission macht einen Kompromissvorschlag: Die Einführung soll erst auf 2029 festgelegt werden. Nun ist der Ball am 5. Juni wieder beim Grossen Rat. Der HEV setzt sich dafür ein, dass die Steuer-Ungerechtigkeit abgeschafft wird, und ist bereit, diesen Kompromiss mitzutragen. Unterstützen Sie den HEV Thurgau dabei und werden Sie Mitglied! Warum?

Nur Minderheit der Kantone besteuert noch doppelt

Der Thurgau gehört zur Minderheit jener Kantone, die Liegenschaften doppelt besteuern: mit der Vermögenssteuer und der Liegenschaftensteuer. Ausser dem Thurgau erhebt nur Genf eine kantonale Liegenschaftensteuer auf allen Liegenschaften. Zwei Kantone kennen eine obligatorische Gemeindesteuer (SG, JU), vier Kantone eine fakultative Gemeindesteuer (BE, FR, AI, GR) und vier Kantone Mischformen (TI, VD, VS, NE). Die Mehrheit der Kantone kannte nie eine Liegenschaftensteuer oder hat sie bereits abgeschafft.

Die Zeit ist reif für die Abschaffung

Der Thurgauer HEV-Kantonalpräsident Stefan Mühlemann sieht jetzt den Zeitpunkt gekommen, zu dem die Zeit wirklich reif ist für den Entscheid, die ungerechte Liegenschaftensteuer endlich abzuschaffen: Konkret habe der HEV Thurgau in Person von Vizepräsident Pascal Schmid, einstiger Kantons- und heutiger Nationalrat, im Grossen Rat vor einem guten Jahr der Forderung nach Abschaffung der Liegenschaftensteuer zum Durchbruch verholfen. Allerdings bedauert Mühlemann, dass dann die Regierung plötzlich ins Nein-Lager gewechselt habe, obwohl sie die Abschaffung zunächst «inhaltlich überzeugend» beurteilt habe. Er sei nun zufrieden, dass die zuständige grossrätliche Kommission kürzlich der Abschaffung klar zugestimmt habe. Unter Rücksichtnahme auf die finanzpolitischen Bedenken des Regierungsrates habe sie den Umsetzungszeitpunkt allerdings verzögert auf den 1. Januar 2029 festgelegt. Damit sei eine weitere Hürde genommen. Endgültig, so hoffe er, werde der Grosse Rat noch vor den Sommerferien entscheiden, zumal der Bericht der grossrätlichen Kommission bereits am 5. Juni im Grossen Rat behandelt werde.

Der HEV bleibt am Ball

Der parlamentarische Vorstoss zur Abschaffung der Liegenschaftensteuer wurde bereits 2021 von 60 Kantonsrätinnen und Kantonsräten unterzeichnet. Ende 2021 erklärte sie der Grosse Rat trotz heftigem Widerstand von Gemeindevertretern und links-grünen Parteien erheblich. Der Regierungsrat fand die Abschaffung zunächst «inhaltlich überzeugend». 2023 schwenkte er aber plötzlich ins Nein-Lager um und malte düsterste finanzpolitische Szenarien an die Wand. Das Wehklagen schien zunächst auch in der kantonalen Politik zu verfangen. Der Hauseigentümerverband hielt auch in dieser kritischen Phase konsequent an der Abschaffung des alten Zopfs fest. Was falsch und ungerecht ist, darf nicht bestehen bleiben, nur weil das Geld fehlt oder zu wenig gespart wird. Das hat sich gelohnt. Abgeschafft ist die Liegenschaftensteuer deswegen aber noch nicht. Der späte Zeitpunkt der Inkraftsetzung per 2029 gemäss dem Vorschlag der Kommission ist ein Wermutstropfen. Doch er ist nicht nur verbindlich, er erhöht auch die Chancen, dass das Parlament – und allenfalls auch das Volk – der Abschaffung zustimmen wird. Oder anders formuliert: Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach. Der HEV Thurgau bleibt am Ball!

Grundeigentümer und Mieter werden entlastet

Mit der Abschaffung der Liegenschaftensteuer werden alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer von einer ungerechtfertigten Doppelbelastung befreit. Entlastet werden aber nicht nur sie, sondern indirekt auch alle Mieterinnen und Mieter. Zugleich wird ein Standortnachteil beseitigt und die Harmonisierung gefördert. Staatliche Leistungen für die Erschliessung, für Handänderungen und für Beurkundungen werden weiterhin mit Gebühren und Gemengesteuern abgegolten, die keineswegs nur kostendeckend sind, sondern hohe Erträge abwerfen.